Hinweis für die Probenrücksendung aus Österreich und der Schweiz
Ihre OsteoTest-Probe ist kein Gefahrengut - Rücksendeumschlag einfach in den Briefkasten werfen
Sie können Ihre Probe einfach mit dem beigefügten Rücksendeumschlag in den Briefkasten werfen. Eine Abgabe am Postschalter ist nicht erforderlich und führt unter Umständen sogar dazu, dass aufgrund von Falschinformationen weitere Gebühren verlangt werden. Diese müssen Sie nicht zahlen! Proben innerhalb Deutschlands können kostenfrei versendet werden, für den Versand aus Österreich oder Schweiz ist nur das erforderliche Porto für den Versand nach Deutschland zu zahlen (Schweiz CHF 4.00 für Kleinwaren bis 100 g, Österreich 9,90 € / Stand 12/22).
Gefahrengut oder nicht?
Ganz klare Antwort: Bei den OsteoTest-Proben handelt es sich NICHT um Gefahrengut.
Entscheidend für die Verpackung und den sicheren Transport von Patientenproben ist ihr Gefährdungspotenzial.
Patientenproben, die keine ansteckungsgefährlichen Stoffe enthalten, oder Stoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen, können vom Gefahrgutrecht befreit („freigestellt“) verschickt werden. Die Verpackung muss in diesem Fall gewisse Mindestanforderungen erfüllen.
Bei den OsteoTest-Proben handelt es sich um Proben, die primär zur Untersuchung der Calcium-Isotopie eingesendet werden. Es geht nicht um den Nachweis ansteckender Stoffe.
Werden die Mindestanforderungen der Verpackungsbedingungen eingehalten, können der Urin/das Serum als freigestellte medizinische Proben ohne Angabe einer UN-Nummer versendet werden.
ADR-Grundlage für den Versand medizinischer Proben
Grundlage für den Versand dieser Proben ist das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR*, Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind diese Informationen zusammengefasst in folgender Broschüre:
Diese Broschüre erläutert auf Basis des ADR 2021, worauf alle beteiligten Personen bei Verpackung, Kennzeichnung und Transport der diagnostischen Proben achten müssen.
Einhaltung der Vorschriften beim Versand
Beim Versand der OsteoTest-Proben müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllt werden und auf dem Rücksendeumschlag (der Außenverpackung) ist ein Hinweis auf „freigestellte medizinische Probe“ (Exempt human specimen) aufzubringen.
Beim OsteoTest werden die Patientenproben in geschlossenen, formstabilen, bruchsicheren und flüssigkeitsdichten Gefäßen und Verpackungen versendet.
Konkret sieht diese Dreifachverpackung wie folgt aus:
- Die Primärverpackung - das ist die Monovette, in der sich der Urin/das Serum befindet
- Die Sekundärverpackung mit Absorber - das ist das Versandgefäß mit verschließbarem Deckel
- Die Außenverpackung - das ist der blickdichte widerstandsfähig Rücksendeumschlag
Der Postangestellte glaubt Ihnen nicht - und nun?
Verweisen Sie auf diese Seite und berufen Sie sich auf geltende Bestimmungen des ADR.
Die oben aufgeführten Informationen fassen zusammen, warum Ihre Urin bzw. Serumprobe als freigestellte medizinische Probe ohne weitere Kennzeichnung versendet werden kann - und zwar ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Alle Anforderungen an den sicheren Transport werden erfüllt und es gibt keine Grundlage für zusätzliche Kennzeichnung und damit verbundene Kosten.
Am besten werfen Sie den Umschlag einfach in den Briefkasten.